Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes. Das entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz.
Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter sich wahrscheinlich 2012 umgebracht hat, sie wurde in einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug tödlich verletzt. Die Eltern möchten – verstädnlciherweise wissen, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte und fordern von Facebook Zugang unter anderem zu den Chat-Nachrichten. Doch der US-Konzern verweigert das und beruft sich dabei unter anderem auf den Datenschutz.
Ein weiteres Problem, Facebook teilte der Mutter mit, dass der Account ihrer Tochter auf den „Gedenkzustand“ gesetzt sei: Ein auf Facebook mit ihrer Tochter befreundeter User des sozialen Netzwerkes müsse den Tod Janinas gemeldet haben.
Durch diesen „Gedenkzustand“ sind bestimmte Informationen des Accounts nicht mehr zugänglich, wie z.B. Chatverläufe. Genau darauf möchte die Mutter aber Zugriff haben.
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