Ab Mitte 2021 können Ärzte für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ein E-Rezept erstellen und Apotheken können es einlösen. Bereits ab dem 1. Januar 2022 dürfen verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel ausschließlich elektronisch verordnet werden. Das schreibt das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) vor.
Ob das funktionieren wird?
Einige Online-Apotheken machen bereits Werbung für das E-Rezept. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Rezeptcode für den Patienten kann digital oder per Ausdruck erfolgen. Letzteres vor allem für Menschen die kein Smartphone haben oder eben die Anwendung nicht nutzen wollen. Wer es mit dem Smartphone nutzen will, der benötigt eine App.
Warum das Ganze?
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz haben die Versicherten einen neuen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten. Man will Abläufe optimieren und eigentlich auch sicherer machen. Ein E-Rezept braucht keine Unterschrift und man kann es nutzen für die zukünftige digitale Patientenakte. Damit ist der Weg für Telemedizin einfacher.
Auch wird es möglich sein, das Rezept direkt an die Apotheke zu übermitteln, so spart man Wege. Ebenso wird auf dem Rezept direkt die Einnahmemenge erfasst und es wird für den Patienten somit einfacher zu erkennen, welche Medikamente er nimmt und wie viel davon.
Wie es mit dem Datenschutz ausschaut, wird sich zeigen, wenn das E-Rezept flächendeckend genutzt wird. Es wird viel für die Sicherheit getan.
Mehr zu dem Thema gibt es bei der Bundesgesundheitsministerium hier.
Und hier der Link zur App.