Google haftet nicht für den Inhalt von Websites

Google haftet nicht für den Inhalt von Websites

Google haftet als Betreiber einer Suchmaschine nicht dafür, wenn es Websites mit Inhalten anzeigt, die die Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzten. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Berufungsprozess und schließt sich damit der Auffassung der Vorinstanz an (Az. VI ZR 489/16).

Gegen Google geklagt hatte ein Ehepaar aus dem Rheinland. Im vorliegenden Fall ging es darum, ob Google Links auf Websites sperren muss, auf denen die Kläger aus ihrer Sicht diffamiert und bloßgestellt werden. Als Mitbegründer eines Internetforums war das Paar im Netz unter anderem als „Schwerstkriminelle“ und „Terroristen“ beschimpft worden. Google, so seine Argumentation, habe zu diesen Persönlichkeitsrechtsverletzungen beigetragen, indem es die entsprechenden Seiten anzeigt hatte.

Der BGH folgt der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln, wonach ein Suchmaschinenbetreiber nur dann zur Sperrung von Links verpflichtet werden kann, wenn die behauptete Rechtsverletzung offensichtlich erkennbar ist und Google darüber informiert wurde. Hierfür müsste der Betroffene detailliert über die Rechtsverletzung informieren. Die bloße Auflistung von fraglichen Links mit dem Hinweis der Persönlichkeitsrechtsverletzung genügt dafür noch nicht, so das Gericht.