Seit dem 2. August 2026 gilt durch die EU-KI-Verordnung (AI Act, Artikel 50) eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-generierte Inhalte.
Die europäische KI-Verordnung (AI Act) verpflichtet die Unternehmen in bestimmten Fällen dazu, offenzulegen, wenn Inhalte durch eine KI erstellt oder verändert wurden oder wenn Nutzer mit einer KI interagieren (z. B. am Telefon oder in Chats).
Dies betrifft auch Unternehmen, die KI mit geringem Risiko einsetzen, wie zum Beispiel das Basismodell ChatGPT oder Bildgenerierungsprogramme. Für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen reicht eine einfache, verständliche Kennzeichnung aus. Von der EU gibt es hier Leitlinien, die wir hier in praxisnahe Fälle übersetzen.
Unternehmen, Selbstständige und Behörden müssen also deutlich machen, wenn sie künstliche Intelligenz einsetzen. Für den privaten Gebrauch gilt diese Pflicht nicht.
Weiterführende Informationen gibt es z. B. hier:
https://www.e-recht24.de/ki/13336-ki-kennzeichnungspflicht-fuer-unternehmer.html
oder hier:
https://digitalzentrum-berlin.de/leitfaden-ki-generierte-inhalte-kennzeichnen